Seit 2003 streiten sich Krankenkassen mit Versicherungen darüber, unter welchen Bedingungen Zusatzleistungen im Falle von Krankheit oder Unfall angeboten werden dürfen.
Bisher mussten Krankenkassen nämlich dazu wesentlich weniger Bedingungen erfüllen, konnten also zum Beispiel eine Krankenhausversicherung billiger anbieten. Versicherungen hatten dies als unlautere Konkurrenz empfunden. Sie erhoben beim europäischen Gerichtshof Einspruch und erhielten Recht.
Das neue Gesetz unterscheidet zwischen Krankenhausversicherungen, Zusatzversicherungen und der gesetzlichen Pflichtversicherung. Die Pflichtversicherung ist in Ordnung sobald der, der in Belgien wohnt, arbeitet oder selbstständig ist, bei einer Gesetzlichen Krankenkasse eingeschrieben ist. Dort hat sich also nichts geändert. Wohl aber bei den Zusatzleistungen.
Vor der Änderung hatten Grenzgänger, die sich dazu entschlossen, die belgische Zusatzversicherung nicht abzuschließen, keine Konsequenzen zu fürchten. Das ist jetzt anders. Wer zwei Jahre lang den Beitrag nicht bezahlt wird für eine Zeit lang von der Zusatzversicherung ausgeschlossen. Für die vielen Grenzgänger der Region stellt sich die Frage ob sie auch langfristig auf die Zusatzleistungen verzichten wollen. Hierbei sollte man beachten, dass viele Leistungen, die in die belgische Zusatzversicherung fallen, in Deutschland in der Pflichtversicherung abgedeckt sind.
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