Das hat der für Wohnungswesen zuständige Regionalminister André Antoine auf eine parlamentarische Anfrage des CSP-Regionalabgeordneten Herbert Grommes bestätigt. Im Zuge der Reform des Wohnungsbaugesetzbuches seien auch die Einkommenshöchstgrenzen für Personen mit Behinderung erhöht worden, um ihnen den Zugang zu einer Wohnung zu erleichtern. Für die Anpassung von Wohnungen seien Beihilfen vorgesehen.
Vorrang für Behinderte in Sozialwohnungen
Behindertengerechte Sozialwohnungen werden vorrangig Familien zugeteilt, zu denen eine Person mit eingeschränkter Mobilität gehört.