Das Lütticher Handelsgericht hatte die Firma des Motorsport-Managers im Oktober vergangenen Jahres für zahlungsunfähig befunden. Defourny und sein Anwalt halten das Konkurs-Urteil für unrechtens. Nach ihrer Darstellung hätte nicht die Veranstaltungs-Agentur von Defourny für Fehlbeträge durch den 'Großen Preis von Belgien' für Formel-Eins-Fahrzeuge in Francorchamps aufkommen müssen, sondern die Werbe-Gesellschaft der Rennstrecke. Defourny hat die Groß-Veranstaltung auf dem Ardennen-Rundkurs zwei Jahre lang im Auftrag von Formel-Eins-Chef Ecclestone organisiert. Wegen rückläufiger Einnahmen war sein Unternehmen finanziell unter Druck geraten. Zudem droht Defourny ein Strafverfahren wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder. Er soll überhöhte Gehälter bezogen und damit den finanziellen Zusammenbruch seines Betriebs beschleunigt haben.
Motorsport-Manager Defourny legt Berufung gegen Konkurs-Urteil ein
Der frühere Veranstalter des Formel-Eins-Rennens in Spa-Francorchamps, Didier Defourny, legt Berufung gegen die Konkurs-Erklärung seines Unternehmens ein.