Dieser befindet sich auf seinem Privatbesitz und soll dem Abtransport von Holz dienen. Die Behörden hatten darauf bestanden, dass für einen derartigen Weg eine Genehmigung einzuholen sei. Der Unternehmer hielt dagegen.
In einem Natura 2000 Gebiet sei dies nur bei größeren Erdarbeiten nötig, der Weg gehöre nicht dazu. Das Gericht gab ihm in seiner Auslegung recht.
lameuse/okr