Das Paar war der deutschen Justiz wegen mehrerer Eigentumsdelikte und asylrechtlicher Verstöße bekannt. Gegen das Paar und den Schleuser wurde Anzeige erstattet.
In einem anderen Fall wurde am Aachener Schöffengericht ein Schleuser zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der Schleuser hatte am Nikolaustag 2011 sechs Personen aus Frankreich über Belgien nach Deutschland geschleust. Auch er wurde von einer Streife der Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang in Lichtenbusch festgenommen.
mitt/vk