Vielmehr habe die Föderation Wallonie-Brüssel Begleitmaßnahmen für den Präfekten und das pädagogische Team angeordnet, um eine Rückkehr zur Ruhe innerhalb der Schule zu ermöglichen.
Es sei nicht korrekt von einer Vormundschaft zu sprechen, da der Präfekt weiterhin die Leitung der Schule ausübe, sagte der Anwalt. Der Schulträger hatte den Präfekten zwei beigeordneten Präfekten und ein begleitendes Team zur Seite gestellt.
Im vergangenen Jahr hatten Personalmitglieder dem Schulträger von schweren sozialen Spannungen berichtet, die seit dem Antritt des Präfekten aufgetreten waren.
belga/vk - Archivbild: BRF Fernsehen