Die angehenden Ärzte hatten die Jahresendprüfungen des ersten Studienjahres erfolgreich absolviert. Trotz bestandener Prüfungen werden sie aber nicht zum zweiten Studienjahr zugelassen. Grund dafür ist die gesetzliche festgelegte Höchstzahl von Medizinstudenten. Die Betroffenen fühlen sich wegen ihres Ausschlusses vom Studium diskriminiert.
Lütticher Medizinstudenten klagen gegen Numerus Clausus
Gemeinsam mit Komilitonen der Hochschulen in Namur und Mons strengen Medizinstudenten der Universität Lüttich eine Sammelklage gegen Zulassungsbeschränkungen in ihrem Studienbereich an.