Dort sitzt er bereits seit Mai 2011. Mehrfach hat er bereits seine Freilassung beantragt und die zuständige Instanz hat diesem Antrag auch zugestimmt. Doch jedes Mal legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Beim letzten Mal kam es aber zu einem Prozedurfehler, der den Weg zum Kassationshof eröffnet hätte. Die Verteidigung ließ die Frist aber verstreichen. Sie erklärt dies dadurch, dass ihr zu keinem Zeitpunkt die notwendigen Akten übermittelt worden seien.
Der Richter in Tongeren ließ sich heute auf diese Argumentation nicht ein und wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung, den Hells Angel auf freien Fuß zu setzen, ab.
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