Der Mann war in der Zeit von Oktober 2010 bis Mai 2011 mit wechselnder Hilfe aus dem Famileinkreis in Wohnungen, Fahrzeugen, auf Baustellen und an Bahngleisen auf Beutezug gegangen.
Der Richter unterstrich in seiner Urteilsbegründung die hohe kriminelle Energie des Mannes, seinen mangelnden Respekt vor dem Eigentum anderer und die völlig fehlende Einsicht über die Tragweite und Schwere seiner Taten.
Seine Helfershelfer erhielten erhielten Strafen von 50 bzw. 150 Arbeitsstunden bis zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung.
ge/fh