Der Appell richtet sich an Menschen, die nach der Tat vor allem als Zeugen erfasst wurden - etwa weil sie in der Nähe des Tatorts wohnten oder sich dort aufhielten. Im April 1996 war die 49 Jahre alte Verkäuferin des Sexshops erstochen worden. Der Täter plünderte die Kasse.
Die Polizei habe wiederholt versucht, dem Unbekannten auf die Spur zu kommen, hieß es. Nun sei das Spurenmaterial mit Hilfe neuer Untersuchungsmöglichkeiten noch einmal genau überprüft worden.
dpa/vk