Das hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Verfahren um den Einsatz eines so genannten Kuhtrainers entschieden.
Als «Kuhtrainer» wird ein über dem Rücken der Tiere installierter Metallbügel bezeichnet, der unter elektrischer Spannung steht.
Der Metallbügel zwingt die Tiere beim Harn- und Kotabsatz, der normalerweise mit einem Aufkrümmen des Rückens einhergeht, durch Stromschläge zum Zurücktreten. Damit soll eine Verschmutzung der Stand- und Liegeflächen verhindert werden.
25 bis 80 Prozent der Stromschläge fänden aber nicht nur dabei statt, sondern beim Fressen, Aufstehen und gegenseitigen Lecken der Rückenpartie. Das schränke das artgerechte Verhalten erheblich ein und füge den Tieren nicht unerhebliches Leid zu, entschied das Gericht und forderte von dem Landwirten die knapp 10.000 EURO Fördermittel zurück, die ihm zuvor vom Eifelkreis Bitburg-Prüm gewährt worden waren.
Gericht: Bei Einsatz von «Kuhtrainer» gibt es kein Fördergeld
Wenn ein Landwirt seine Kühe mit Stromschlägen zu reinlichem Verhalten zwingt, bekommt er keine Fördergelder für umweltschonendes Arbeiten.