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  1. Ich hoffe nur das jetzt nicht jede Gemeinde seine eigene Gesetze,und seine einigen
    Genehmigungbedingungen erstellt. Es wäre wohl aber der Zeitpunkt gekommen die in 2010 entstandenen Komplikationen durch das neue Gesetz zu ändern und zu vereinfachen.
    Man nimmt immer Deutschland als Beispiel und hat versucht immer mehr Bedingungen und Vorschriften einzubringen. Deutschland hat aber schon vor über 20 Jahren ,das vereinfachte Verfahren eingeführt. Das heisst sobald ein Bauantrag eingereicht wird für ein Gebäude in einer genehmigten Parzellierung und der Architekt bestätigt die Vorschriften der Parzellierunggenehmigung ein zuhalten, kann man unverzüglich das heisst sofort mit den Arbeiten beginnen. Hier wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt. So einfach kann es gehen. Vorschriften müßen sein aber bitte einfach, schnell und für jeden verständlich.