Die Tolerierung von Heroin, Kokain oder Ecstasy für den Eigenbedarf entfällt. Bei Haschisch und Marihuana werden künftig nur noch sechs statt bisher zehn Gramm als Menge zum Eigenverbrauch geduldet. Drogenverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sollen künftig nicht mehr folgenlos bleiben: Sie dürfen nur noch unter Auflagen wie Drogentests oder Therapien beendet werden.
NRW geht härter gegen illegale Drogen vor
Nordrhein-Westfalen schlägt einen deutlich härteren Kurs gegen illegale Drogen ein. Der Besitz auch kleiner Mengen harter Rauschgifte wird künftig bestraft.