Die zwei Nordafrikaner konnten keine Ausweispapiere oder Aufenthaltstitel für Deutschland vorweisen. Einer der beiden 25 Jahre alten Algerier hatte bereits in Frankreich einen Asylantrag gestellt, das Verfahren aber nicht abgewartet.
Er hielt sich seitdem ohne Aufenthaltstitel in Belgien auf. Weitere polizeiliche Ermittlungen über die belgischen Behörden ergaben, dass auch sein Begleiter nicht in Belgien registriert war.
Die jungen Männer wurden wegen ausländerrechtlicher Verstöße angezeigt und dem Haftrichter vorgeführt. Sie erwartet nach ihrer Sicherungshaft die Abschiebung nach Belgien beziehungsweise nach Frankreich. Gegen den belgischen Schleuser wurde eine empfindliche Sicherheitsleistung für das zu erwartende Strafverfahren genommen.
an/fh