Er könne sich nicht erinnern, dass der außerordentliche Haushalt mal so hoch gewesen sei, meinte Amels Bürgermeister Klaus Schumacher.
Den größten Teil beansprucht die Schule "Auf Kahlert" mit vier Millionen Euro. Der Umbau und die Erweiterung des Bauhofes sind mit einer Million veranschlagt, die Hackschnitzelanlage und die Isolierung für den früheren Molkereikomplex mit 860.000 Euro.
Außerdem sieht die Gemeinde Amel 800.000 Euro für ihren Anteil an Bürgersteigen, Kanalisation und Wasserleitungen vor, sollte tatsächlich das letzte Stück der Betonstraße nach St. Vith erneuert werden.
Peter Ortmanns sprach von einem "Wahlkampfhaushalt". Vieles sei aber schon geplant gewesen und musste aufgeschoben werden, erklärte Klaus Schumacher. Die Steuern und Gebühren bleiben unverändert niedrig, meinte er stolz, worauf Elly Jodocy einwarf, dass die Bürger inzwischen bei Müll, Wasser und Abwasser tiefer in die Tasche greifen müssten - wie es gesetzlich vorgesehen ist.
Mehr Wind
Spätestens seit Fukushima mache sich seine Fraktion Gedanken über einen zweiten Windpark, sagte Amels Bürgermeister Klaus Schumacher. Die Frage ist: wo? Den Windpark "Oberhart" bei Valender erweitern, komme nicht in Frage. Dort produzieren seit Dezember 2007 fünf Windräder des Betreibers Aspiravi grünen Strom - würden es mehr, müsste eine zusätzliche Stromleitung verlegt werden, was sich nicht lohne. Außerdem will die Gemeinde nach einer Möglichkeit auf eigenem Gelände suchen.
Zur Zeit werden drei Standorte diskutiert: einer zwischen Hepscheid und Honsfeld an der Grenze zur Gemeinde Büllingen, doch habe es von dort bislang kein Signal für eine mögliche Zusammenarbeit gegeben. Einen zweiten Standort gebe es zwischen Schoppen/Möderscheid und Bütgenbach und einen dritten im Wolfsbusch Richtung Ligneuville.
Zum einen gehe es um die Windergiebigkeit, zum anderen aber vor allem auch um die Frage, ob ein Windpark an der betreffenden Stelle genehmigt werden könne. Dazu will das Gemeindekollegium jetzt mit allen betroffenen Instanzen Gespräche führen.
Wichtig sei vor allem, über eine Studie den Bedarf anzumelden - mit Blick auf spätere Einspeisekapazitäten ins Stromnetz. Der Netzbetreiber Elia habe vor, bis 2014 das Netz auszubauen - doch müsse man jetzt schon für den Bedarf in zehn Jahren planen, meinte Umwelt- und Energieschöffe Guido Pauels.
Der milde Winter, der Viadukt und das Asphaltwerk
Auch wenn der bislang milde Winter diese Sorgen in den Hintergrund hat rücken lassen: Über genügend Streusalz wird die Gemeinde Amel auf jeden Fall verfügen. Dazu hat sie einer Konvention mit der Firma ESCO zugestimmt und bis zu 200 Tonnen vorbestellt - nur für den Fall, dass sie das Streusalz braucht.

Genehmigt wurde auch das Vorprojekt "Dorfplatz und Viadukt in Born". Dafür sind fast 500.000 Euro vorgesehen. Es soll im Rahmen des Programms zur Ländlichen Entwicklung mit 80 Prozent von der Wallonischen Region bezuschusst werden.
Gleichzeitig könne so die Sicherung des Viadukts abgeschlossen werden, hob Bürgermeister Schumacher hervor.
Und noch ein Zusatzpunkt musste dringlichkeitshalber auf die Tagesordnung, denn nach der Genehmigung für die Asphaltmischanlage auf Kaiserbaracke will die Gemeinde Amel juristisch prüfen lassen, ob sie dagegen vor den Staatsrat zieht.
Es bedürfe einer sehr gründlichen Analyse, um festzustellen, ob ein möglicher Einspruch überhaupt angenommen werde, erklärte Klaus Schumacher. Nach dem Bürgerprotest gegen das Asphaltwerk hatte das Ameler Gemeindekollegium ein negatives Gutachten abgegeben. In einem ersten Schritt hatten die zuständigen wallonischen Behörden den Antrag der Firma Enrobest auch zurückgewiesen.
Auf den Einspruch der Antragsteller hin erteilte Regionalminister Philippe Henry dann am 19. Dezember die Globalgenehmigung - mit der Begründung, dass die Industriezone nun einmal dafür vorgesehen sei. Pascal Brühl wollte darum wissen, ob das bedeute, dass sich nun gleich welche, möglicherweise auch gefährliche Betriebe dort ansiedeln könnten. Die Flächen seien alle belegt, entgegnete Klaus Schumacher. Und falls die Industriezone Kaiserbaracke erweitert werden sollte, müsse die Gemeinde genauestens darauf achten, wie die Zweckbestimmung definiert werde.
Bild: BRF