Nach Ansicht des Gerichts waren sie zwar für den Tod einer 14 jährigen verantwortlich, die auf der Kirmes in Daun unangeschnallt aus einer Bungee - Kugel stürzte. Es habe sich aber um einen einmaligen Vorgang und eine Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt. Die Staatsanwaltschaft Trier ist anderer Ansicht und will die Bewährungsstrafen überprüfen lassen.
Trier: Revision im Kirmes-Prozess
Die Staatsanwaltschaft Trier legt gegen das Urteil im so genannten Kirmes-Prozess Revision ein. Das Landgericht Trier hatte gestern fünf Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt.