Die Anwälte fordern, dass ihr Mandant nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Deutschland in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird. Jörg P. würde seine Haftstrafe in Belgien erst antreten, sollte er aus dieser Anstalt entlassen werden. Die Anwälte erklärten, so würde ihr Mandant weiterhin von den Behörden überwacht und stelle keine Gefahr für die Gesellschaft dar.
Vor dem Eupener Strafgericht muss sich Jörg P. wegen mehreren Vergewaltigungen und anderen Sittendelikten verantworten. Er ist in Deutschland wegen ähnlichen Taten bereits zu 10 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil in Eupen wird am 23. Januar erwartet.
belga/okr