Boere, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, ist herzkrank und braucht Betreuung. Es werde geprüft, ob er später in eine Pflegeeinrichtung gebracht werde, berichtete die Anklagebehörde. Boere hatte bisher in einem Altenheim in Eschweiler bei Aachen gelebt. Ein Gutachter hatte ihn für "prinzipiell haftfähig" erklärt.
Boere hatte 1944 als Mitglied eines Killerkommandos in den von Deutschland besetzten Niederlanden drei Zivilisten erschossen. Die Besatzer wollten sich damit für Anschläge des niederländischen Widerstands rächen. Die Richter hatten bei dem Urteil im vergangenen Jahr nicht von Kriegsverbrechen gesprochen, sondern von feigen Morden.
Die Inhaftierung ist der Schlusspunkt eines juristischen Tauziehens. Der Sondergerichtshof Amsterdam hatte Boere schon 1949 in Abwesenheit zum Tode verurteilt, die Strafe wurde später in lebenslange Haft umgewandelt. Boere hat sie jedoch nie verbüßt, weil er sich nach Deutschland absetzen konnte und dort jahrzehntelang nicht belangt worden war.
Die deutsche Justiz hatte zunächst keine Veranlassung gesehen, gegen Boere vorzugehen. Erst nach einem Auslieferungsantrag der Niederländer in den 80er Jahren kam Bewegung in den Fall. Ein langes juristisches Tauziehen begann. Der Bundesgerichtshof hatte schließlich den Weg für den Prozess freigemacht, der im Oktober 2009 begonnen hatte.
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