So hat die Polizei alle Gaststätten dazu aufgerufen, an Kinder und Jugendliche keinen Alkohol zu verkaufen. Alle in Frage kommenden Stellen sind auch schriftlich über die Gesetzeslage informiert worden. Gleichzeitig erinnert die Polizei daran, dass das Zünden oder Werfen von Knall- oder Feuerwerkskörpern verboten ist. Bei eventuellen Unfällen haften die Eltern oder die Verkäufer.
Karnevalstage: Knallfrösche verboten
Die Polizei in der Region hat für die Karnevalstage verstärkt Kontrollen angekündigt, um Kinder und Jugendliche vor Alkohol zu schützen.