Der zweifache Familienvater ist in Deutschland bereits rechtskräftig als Serienvergewaltiger zu zehn Jahren Haft in einer geschlossenen Psychiatrie verurteilt. Bei dem Prozess in Eupen muss er sich für seine Taten in Belgien verantworten. Bei einer Verurteilung drohen ihm weitere zehn Jahre Haft. Nach dem Prozess wird er in jedem Fall wieder an Deutschland zurück überliefert.
19 Straftaten werden dem Angeklagten vorgeworfen. Vier Vergewaltigungen, vier versuchte Vergewaltigungen, ein Verstoß gegen die Schamhaftigkeit und zwei Hausfriedensbrüche. Die meisten Opfer haben sich dem Strafverfahren als Zivilpartei angeschlossen. Von 2.500 bis 30.000 Euro gehen die Entschädigungsforderungen für den moralischen und materiellen Schaden. Ein Arbeitgeber und auch die Einrichtungen, in denen der Angeklagte die Straftaten begangen haben soll, forden Entschädigung.
Geständig
Mit den vorgeworfenen Straftaten konfrontiert, zeigt sich der Angeklagte größtenteils geständig. In der Frage der Anwendung von körperlicher Gewalt stehen jedoch zuweilen Aussage gegen Aussage. Tatsache ist, dass der Mann die Opfer mit einem Messer bedroht hatte. In der Befragung durch den Richter tun sich aber auch andere Widersprüche auf. Der 47-jährige gibt an, teilweise wie im Rausch gehandelt zu haben. Dies will der Richter so nicht anerkennen. Der Angeklagte erwecke den Anschein, seine Taten durchaus geplant zu haben.
In Ostbelgien, aber auch in Verviers, Herve und Weismes soll er seine Taten begangen haben. Auch weitab seiner Heimat habe er Vorkehrungen getroffen, um nicht erwischt zu werden: Er habe Handschuhe benutzt und die Opfer in gebrochenem Englisch angesprochen, um seine Herkunft zu vertuschen. Er sei ganz klar mit dem Ziel, Frauen sexuell zu mißbrauchen, in Wohnungen, Altenheime und Krankenhäuser eingedrungen. Manche habe er sogar mit dem Wagen verfolgt.
Schuldfähig?
Die Frage, ob und vor allem wann der Angeklagte sich des Schadens bewusst wurde, den er anrichtete, konnte zunächst einmal nicht genau geklärt werden. Der Angeklagte sagt, erst in der Therapie sei er sich darüber klar geworden. Die Schwere seiner Taten habe er erst mit seiner Festnahme erkannt.
Zur Anhörung kommt ebenfalls der deutsche Psychiater, der im Rahmen des deutschen Gerichtsverfahrens bereits ein Gutachten erstellt hatte. Der Mediziner erkennt in der Biografie des Angeklagten die Grundlage für seine Persönlichkeitsstruktur. Von der Großmutter, die den Angeklagten und seinen älteren Bruder großzog, habe er sich zurückgewiesen und benachteiligt gefühlt. Ein narzisstisches und überzogenes Selbstbild habe der Angeklagte, so der Gutachter. Hinzu komme, dass er nicht mit Frust umgehen und Probleme nicht auf erwachsene Weise lösen könne.
Der Angeklagte leide unter Spielsucht. Als er diese aus finanziellen und familiären Gründen nicht mehr ausleben konnte, sei er zunächst einmal zum Exhibitionisten geworden. Mit der Zeit habe er dann mit der Mitleidsmasche Frauen dazu gebracht, mit ihm sexuelle Handlungen durchzuführen. Als weitere Steigerung sei es dann zu den Vergewaltigungen gekommen. Fazit aus psychiatrischer Sicht: Der Angeklagte habe zwar keine volle Kontrolle mehr über sein Verhalten, schuldfähig sei er aber trotzdem. Er sei sich dessen bewusst gewesen, was er tat.