Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und damit einen Spruch des Landgerichts Aachen aufgehoben. Die kurz nach dem Zweiten Weltkrieg in einem Prozess in den Niederlanden verhängte Strafe kann damit nicht vollstreckt werden. Das Oberlandesgericht nannte Verfahrensfehler als Grund. Der 86-jährige Niederländer lebt heute in einem Eschweiler Altenheim. Er hatte zugegeben, 1944 drei Männer erschossen zu haben.
Eschweiler: 86-jähriger ehemaliger SS-Mann bleibt trotz Mord von Haft verschont
Ein wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilter ehemaliger SS-Mann aus Eschweiler muss seine Strafe nicht verbüßen.