Drei Verantwortliche für das Unglück, die ursprünglich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu jeweils 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden waren, müssen nun jeweils für fünf Monate ins Gefängnis. Ein Bootsführer, der zunächst frei gesprochen worden war, wurde jetzt vom einem Gericht in der österreichischen Hauptstadt Wien ebenfalls wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verurteilt. Seine Strafe von 12 Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Vorsitzende Richter sprach bei der Begründung für das verschärfte Urteil von einer 'bodenlosen Schlamperei'. Die Angeklagten treffe ein 'verheerendes und gravierendes Verschulden', so der Richter. Das Unglücksboot war mehrmals umgebaut worden und entsprach nach Meinung von Gutachtern nicht den gesetzlichen Vorschriften. In der Grotte waren am Pfingstsonntag 2004 fünf Menschen ertrunken, unter ihnen das Opfer aus Raeren. Sie gehörten zur Reisegruppe eines Aachener Ferienveranstalters.
Urteile im Prozess um Bootsunglück von Hinterbrühl verschärft
Drei Jahre nach dem Tod einer 63-jährigen Frau aus Raeren bei einem Bootsunglück in einer Seegrotte in Österreich sind die Urteile in einem Berufungsprozess verschärft worden.