Für den Piloten des 2002 abgestürzten Luxair-Flugzeuges hat die Staatsanwaltschaft im Bezirksgericht Luxemburg dreieinhalb Jahre Haft und eine Geldstrafe gefordert.
Für den ehemaligen Generaldirektor der Luxair plädierte Staatsanwalt Serge Wagner am Mittwoch auf zwei Jahre, für die beiden Flugzeugmechaniker verlangte er 18 Monate Haft und jeweils eine Geldstrafe.
«Ich habe nichts dagegen, dass die Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden», sagte Wagner. «Niemand wollte, dass es zu einem Unfall kommt. Ich gehe davon aus, dass der Pilot seine Arbeit gut machen wollte.» Der Angeklagte habe aber vor Gericht auch keine Reue gezeigt. «Wir haben vermisst, dass er sagt: "Es tut mir sehr leid, was passiert ist".»
Seit dem 10. Oktober müssen sich die Angeklagten vor Gericht verantworten. Ihre Verteidiger haben Freisprüche gefordert, da der Absturz ausschließlich auf technische Ursachen zurückzuführen sei. Ein Urteil wird erst für Februar erwartet.
Das Gutachten eines Sachverständigen hatte ergeben, dass es in diesem Flugzeugtyp Teile mit bekannten, aber verborgenen Mängeln gab. Die Teile hätten optional ausgetauscht werden können. Die Maschine sei jedoch flugtauglich gewesen, auf die Mängel sei per Warnung im Handbuch des Flugzeuges hingewiesen worden. Bis zum Absturz im Jahr 2002 gab es laut Gutachten für die Maschine Fokker 50 keinen Zwang für eine technische Umrüstung.
«Der Preis für die Umrüstung mit Personalkosten hätte nur knapp 300 Euro betragen», sagte Wagner am Mittwoch. Die Umrüstung war zwar fakultativ, aus Sicht des Staatsanwalt hätte das Problem aber durch die Umrüstung vermieden werden können. Es gebe allerdings keine Hinweise darauf, dass bei Luxair geschlampt worden sei.
dpa - Bild: Olivier Hoslet (epa)