Zum immateriellen Kulturerbe zählen die Sprachen, künstlerische Fertigkeiten sowie mit den kulturellen Traditionen von Gemeinschaften und Volksgruppen verbundene kulturelle Räume. Die UNESCO hat auf einer Generalkonferenz vor zweieinhalb Jahren dazu eine Konvention verabschiedet. Der Dekretentwurf wird demnächst dem Eupener Parlament zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.
Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturerbes
Die Deutschsprachige Gemeinschaft kann die UNESCO-Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturerbes schon bald annehmen. Einen entsprechenden Entwurf hat die Regierung heute verabschiedet.