Der Staatsrat habe seine Klage gegen die Betriebsgenehmigung erst abgelehnt, und in einer späteren Phase angenommen, aber ohne dass sich etwas an der Situation geändert habe, erklärte der Anwohner der Zeitung "La Meuse" gegenüber.
Das Gericht Erster Instanz habe die Betriebserlaubnis jetzt für ungesetzlich erklärt und die Stadt Verviers zu einem Schmerzensgeld von 1200 Euro verurteilt. Die Stadt Verviers wollte noch nicht reagieren.
lameuse/fs