Ein 63-Jähriger war beim Rosenmontagszug in Alsdorf im vergangenen Jahr von einer solchen Schachtel an der Stirn getroffen und verletzt worden. Auch eine Berufung des Klägers beim Landgericht hat wenig Aussicht auf Erfolg. Es sei allgemein bekannt, dass beim Rosenmontagszug Gegenstände geworfen werden, so der Richter. Dieses rheinische Brauchtum habe dem Kläger nicht unbekannt geblieben sein können.
Kein Schmerzensgeld für Verletzung mit Pralinenschachtel
Ein Zuschauer, der durch eine beim Karnevalsumzug geworfene Pralinenschachtel verletzt wird, hat kein Anrecht auf die Zahlung von Schmerzensgeld. Das hat das Amtsgericht Aachen entschieden.