Insgesamt zwölf Fälle von Biberburg-Zerstörungen hat Jean-Pierre Facon recherchiert, in denen der Generalinspektor der wallonischen Natur- und Forstverwaltung die Erlaubnis erteilt habe, die Biber zu beseitigen. Dabei müssten die sogenannten Schäden, die der Biber anrichtet, erst objektiv nachgewiesen werden.
Anders als sein kanadischer Verwandter, der sich an deutsch-belgisch-luxemburgischen Grenzflüssen wie der Our niedergelassen hat, nachdem einige Exemplare wahrscheinlich aus einem Tierpark bei Pronsfeld ausgebüchst waren, steht der einheimische Biber unter Artenschutz.
Bei schwerwiegenden Schäden oder bei Gefährdung der Sicherheit kann die wallonische Verwaltung Ausnahmen gewähren. Davon könne in den vorliegenden Fällen aber nicht die Rede sein, empört sich der Naturführer Olivier Rubbers von der Vereinigung "Coalition Nature".
Bei der wallonischen Behörde verwehrt man sich gegen diese Attacken - in Einzelfällen müsse aber im Interesse der Allgemeinheit vorbeugend eingegriffen werden, heißt es dort. Im Übrigen sei der Biber auf dem Vormarsch - der Bestand wird wallonieweit auf rund tausend Tiere geschätzt.
Bilder: BRF und Bureau des Guides