Bewohner von Seniorenheimen müssen künftig keine Müllsteuer mehr zahlen. Auch Pflichtabgaben für die Abfallentsorgung im Umfeld von Jugendlagern entfallen. Bislang galt ein Tagespauschalbetrag von 5 Cent pro Kind. Nach einem Beschluss des Gemeinderates sind Jugendgruppen von der Steuer befreit. Sie müssen aber weiterhin von der Kommune offiziell ausgegebene Mülltüten erwerben, um Abfall zu beseitigen. Die neue Gebührenordnung gilt bis zum 31. Dezember 2012.
Kaum veränderte Müllentsorgungsbestimmungen in Büllingen
Die Gebührenverordnung für die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Büllingen bleibt weitgehend unverändert. Es gibt nur zwei Eingriffe in die bisherigen Tarifbestimmungen.