Diensthabende Sanitäter sind durch gesetzliche Vorgaben verpflichtet, am Standort der örtlichen Rettungskräfte zu übernachten und von dort aus zu Einsätzen auszurücken. Dies wird von den Betroffenen abgelehnt. Notfallhelfer der Dienststelle in Büllingen fahren nach 17 Uhr direkt vom Wohnsitz aus zum Einsatzort. Dies ist durch eine Ausnahme-Regelung des Gesundheitsministeriums zulässig. Die Sonderbewilligung gilt aber nur noch bis September. Büllingens Bürgermeister Wirtz drängt auf eine Verlängerung der Frist. Er widersprach gestern Befürchtungen, wonach die Notfallrettung in der Nord-Eifel nach dem 1. September vom Aus bedroht ist.
Büllingen will weitere Ausnahmeregelung für Notfallhilfe in Abend- und Nachtstunden
Die Gemeinde Büllingen will eine weitere Ausnahmegenehmigung für die Besetzung der Notdienst-Zentrale in den Abend- und Nacht-Stunden erwirken.