Außerdem muss Dahlen 47 000 Euro an Nosbau zurückzahlen.
Der ehemalige Direktor wurde für schuldig befunden, Arbeiter und Material zur eigenen Bereicherung genutzt sowie Spesen erschlichen zu haben. Außerdem wurde er für die Erpressung von Provisionen sowie die Begünstigung seiner Ehefrau für schuldig befunden. Das Gericht warf Dahlen Habsucht und Unverfrorenheit vor. Gleichzeitig attestierte es ihm aber auch, das Unternehmen gut geführt und zur Blüte gebracht zu haben.
Ehemaliger Nosbau-Direktor verurteilt
Der ehemalige Direktor der Wohnungsbaugesellschaft Nosbau, Guy Dahlen, ist gestern vom Eupener Strafgericht zu einer Geldstrafe von 7500 Euro und 300 Arbeitsstunden verurteilt worden.