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Gemeinde Büllingen schafft Hebebühne für Feuerwehr an

31.10.201116:30
Die Regionale Feuerwehr von Büllingen
Die Regionale Feuerwehr von Büllingen

Die Regionale Feuerwehr von Büllingen verfügt ab diesem Montag, 31. Oktober, über eine neue Hebebühne. Finanziert wurde sie ausschließlich mit Mitteln aus der Gemeindekasse. Gleichzeitig stellt sich aufgrund eines Urteils des Staatsrates die Frage nach den neuen Hilfeleistungszonen.

Niemand will den Teufel an die Wand malen. Aber die neue Hebebühne für den Regionalen Feuerwehrdienst Büllingen kommt gerade recht - steigt doch in der kalten Jahreszeit zwangsläufig die Gefahr von Kaminbränden. Und auch sonst war das neue Fahrzeug bitternötig.

Der Gelenkmast der neuen Hebebühne lässt sich auf eine Arbeitshöhe von 27 Metern ausfahren und hat eine Reichweite von 18 Metern. Ein zusätzlicher Gelenkarm macht die Einsätze flexibler.

Bei der Suche nach einem neuen und auf die Bedürfnisse der Feuerwehr zugeschnittenen Fahrzeug standen Büllingens Feuerwehrkommandanten Werner Greimers die Wehrleute Ludwig Abdinghoff und Marcel Rauw mit Rat und Tat zur Seite. Die Finanzierung von rund 360.000 Euro hat die Gemeinde Büllingen ausschließlich mit Eigenmitteln übernommen.

Nun ist es so, dass der Aktionsradius der Büllinger Feuerwehr sich nicht auf die Gemeinde Büllingen beschränkt. Auch die Gemeinde Bütgenbach profitiert davon. Doch die geltende Gesetzgebung hindere die Nachbargemeinde daran, sich finanziell direkt an der Büllinger Wehr zu beteiligen.

Umso dringender sollten aus Sicht des Büllinger Bürgermeister die schon 2009 festgelegten Hilfeleistungszonen eingerichtet werden. Die Aufteilung der Provinz Lüttich in neue Hilfeleistungszonen wurde auf Klagen einiger Gemeinden aber durch ein Urteil des Staatsrates annulliert - was nun in finanzieller Hinsicht viele Fragen aufwirft.

Bild: BRF

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