Als Gründe für die erneute Vertagung wurden eine Überlastung und ungenügende personelle Ausstattung des Gerichts angegeben. Dahlen muss sich wegen Betrugs, Unterschlagung und Bestechung verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft.
Erneute Vertagung des Nosbau-Urteils
Zum dritten Mal bereits ist das Urteil in dem Gerichtsverfahren gegen den früheren Direktor der Sozialen Wohnungsbaugesellschaft, Guy Dahlen, vom Eupener Strafgericht vertagt worden.