Er hat die Fahrerflucht inzwischen gestanden. Ein Zeuge machte der Polizei Meldung über das Unfallfahrzeug, dass bei dem Unfall sein Firmenenblem verloren hatte.
Die Eupener Staatsanwaltschaft hat die Untersuchungsrichterin mit den weiteren Ermittlungen beauftragt und Haftbefehl beantragt. Die Ausführung des Haftbefehls wurde unter strikten Auflagen ausgesetzt. Der Führerschein des Mannes wurde eingezogen.
Dem Unfallfahrer droht eine Haftstrafe zwischen 15 Tagen und zwei Jahren oder ein Bußgeld zwischen 2200 und 27.500 Euro. Das Gericht kann auch beide Strafen verhängen, auf jeden Fall aber ein Führerscheinentzug zwischen drei Monaten und lebenslänglich.
Bei dem Unfall am 8. Oktober war eine 76-jährige Fußgängerin von einem Geländewagen erfasst und dabei tödlich verletzt worden.
mitt staatsanwaltschaft/sp - Bild: Polizeidienststelle St. Vith