Der Heckenschnitt müsse mindestens einmal im Jahr vor dem 1. November erfolgen. Brachliegende Parzellen in Wohngebieten müssen gemäht und sauber gehalten werden.
Außerdem sei es verboten, Hunde umherstreunen zu lassen. Schließlich wird die Polizei auch ein Auge darauf werfen, ob die Hausnummern ordnungsgemäß angebracht wurden.
mitt/sp