Als Einschnitt stellt sich jedoch heraus, dass der Senat künftig mit weitaus weniger Kompetenzen ausgestattet sein werde. Zur Kontrollfunktion anhand parlamentarischer Interventionen ist ein Senator von nun an genauso wenig befugt wie zur Einreichung von Gesetzesentwürfen.
Diese Kompetenzeinschränkung und die Tatsache, dass der Senat in eine nicht-ständige Einrichtung umgewandelt wird, haben zur Folge, dass die DG ihre in der heutigen Form bestehende, garantierte parlamentarische Vertretung verliert.
Zudem ist zu klären, ob der Gemeinschaftssenator auch in Zukunft durch den Senat finanziert wird oder durch die Deutschsprachige Gemeinschaft bezahlt werden muss, so Claudia Niessen.
mitt/fs