Im Januar 2002 war ein Gefangener verstorben, der unter Diabetes litt. Der Arzt hatte den Häftling zu einem anderen Häftling verlegen lassen, damit dieser gegebenenfalls Alarm schlagen könne, wenn es seinem kranken Mithäftling schlecht gehe. In der besagten Nacht hatte der Arzt Erste Hilfe geleistet, als der kranke Häftling eine Krise aufwies. Der Mithäftling gab später an, er habe etwas später Alarm geschlagen, es sei aber niemand gekommen.
Das Gericht sah seine Aussage nicht als glaubhaft an, angesichts der Aussagen der Wärter, sie hätten in der fraglichen Nacht nichts gehört - wäre gegen die Tür geschlagen worden, hätte das im ganzen Trakt zu einer Art Aufruhr geführt.
Freispruch für Lantin-Wärter
Das Lütticher Strafgericht hat 4 Wärterdes Lantin-Gefängnisses und den Gefängnis-Arzt vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen.