Rubbers hatte zwischen 1998 und 2000 rund 100 Biber in der Natur ausgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch kein entsprechendes Gesetz, das ein solches Tun verbietet. Deshalb hatte das Gericht Rubbers auch nicht zu einer Strafe verurteilt, wohl aber zur Zahlung der Entschädigungssumme angesichts der Folgeschäden.
Der Kassationshof befand jetzt, dass die Forstbeamten bei ihren Ermittlungen ihre Befugnisse überschritten beziehungsweise nicht gesetzeskonform gehandelt hatten, was einer Beeinträchtigung der Rechte der Verteidigung, und somit der Rechtsstaatlichkeit gleich komme.
Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden.
Biber: "Ranger"-Chef erzielt Erfolg vor dem Kassationshof
Der Kassationshofhat das Urteil für null und nichtig erklärt, mit dem der Appellationshof in Lüttich den Vorsitzenden der Naturschutzvereinigung "Rangers", Olivier Rubbers, zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von 36.000 EURO verurteilt hatte.