Im Missbrauchsverfahren gegen den Hergenrather Priester, der im August 2010 zwei minderjährige Jungen unsittlich berührt haben soll, fordert die Eupener Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft mit Strafaufschub. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Forderung unter anderem damit, dass der Angeklagte eine gewisse Autorität über die Kinder hatte. Mit dem Strafaufschub berücksichtigt die Staatsanwaltschaft den gesundheitlichen Zustand des Angeklagten.
Die Verteidigung plädiert auf Freispruch, da die Handlungen keinerlei sexuellen Charakter gehabt hätten. Der Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Tat aufgrund seiner Krankheit nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen. Der Angeklagte leidet seit mehreren Jahren an Morbus Crohn.
Das Urteil wird für den 9. November erwartet.
belga/vk