Leistungs-Berechtigte erhalten Beihilfen in Höhe von 60 Euro. Unterstützungs-Anfragen können an das Sozialamt der Stadt Eupen oder direkt an die Provinzverwaltung in Lüttich gerichtet werden.
Anträge für Telefonkosten-Zuschuss müssen bis März vorliegen
Die Stadtverwaltung Eupen erinnert einkommensschwache Haushalte daran, dass Anträge für einen Telefonkosten-Zuschuss bis zum 31. März bei der Provinzverwaltung in Lüttich eingereicht werden müssen.