Keine Angst, so sagen die Unterhändler von PS, MR, CDH und ECOLO im Chor: Wir haben die DG nicht vergessen. Ganz im Gegenteil.
Was sind die neuen Zuständigkeiten? Nun, lose aufgezählt: das Kindergeld, die Familien- und Seniorenpolitik, insbesondere mit Blick auf Alten- und Pflegeheime, Teile der Ausbildungspolitik, eine Sonderregelung für den Bereich Tourismus, der auf die Besonderheiten der DG eingeht, und nicht zuletzt die konstitutive Autonomie.
Hier handelt es sich um eine sehr alte Forderung aus Eupen. Grob zusammengefasst hat die DG jetzt die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie ihr Parlament oder wie die Regierung besetzt oder organisiert werden. Das hat vor allem auch Symbolkraft: Flandern, die Wallonie und auch die Französische Gemeinschaft verfügen schon über diese Zuständigkeit.
Die Vertretung im Senat, der zu einer Länderkammer umgemodelt werden soll, bleibt auch in Zukunft garantiert.
Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)