Desweiteren wurde über die Geschäftsführungsverträge des Sozial-Psychologischen Zentrums SPZ und des Frauenzentrums für Beratung, Bildung und Opferschutz Prisma abgestimmt. Beide Entwürfe wurden ohne Gegenstimme, bei drei beziehungsweise zwei Enthaltungen genehmigt.
Alle Parteien waren von der Notwendigkeit beider Zentren für die Sozialarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft überzeugt. Die Geschäftführungsverträge böten den Zentren Planungssicherheit und erlaubten die Einhaltung von Qualitätskriterien.