Laut Abkommen wird es in der noch umzubauenden früheren Kaserne in Florennes 2 Plätze geben, für minderjährige Straftäter aus der DG, für die der Jugendrichter sich nicht mehr zuständig erklärt, angesichts der Schwere der Straftat. Für solche Täter sieht das neue Gesetz eine Drei-Richter-Kammer vor.
FS
2 Plätze für minderjährige Straftäter aus der DG im Hafttrakt in Florennes
Im Rahmen des neuen Jugendschutzgesetzes, das neben pädagogischen Maßnahmen in geschlossenen Erziehungsanstalten, auch einen Strafvollzug unter Gefängnisbedingungen möglich macht, haben die zuständigen föderalen und Gemeinschaftsminister Gentges, Onkelinx, Fonck und Vervotte heute ein Abkommen unterzeichnet.