Laut Verfassung werden Pressedelikte vor einem Geschworenengericht verhandelt, in der Praxis kommt es fast allerdings nie dazu.
In der Presse hatte Denis dem ehemaligen ÖSHZ-Sekretär, André Melchior, Fehler unterstellt.
Dieser hatte Denis auch wegen Verleumdung während einer Ratssitzung verklagt. Diesen Vorwurf sah die Ratskammer von Verviers nicht als erhärtet an.
b/fs - Bild: belga
Wie üblich, die Kleinen müssen sehen wie sie zu Recht kommen, die Dicken haben es DE FACTO mit ihrem Amt erhalten...
ist auch meine Meinung, Herr Margraff !!