6 Monaten auf Bewährung sowie einer Geldbuße von knapp 10.000 Euro verurteilt. Beide Firmenchefs müssen zudem die erschlichenen Geldsummen zurückzahlen; insgesamt handelt es sich hier um knapp 400.000 Euro. Im Fall der 10 Mitangeklagten, allesamt Vertreter von Bauunternehmen, wurde die Urteilsverkündung ausgesetzt. Ein Beamter der Wallonischen Region, der der Mittäterschaft und der Bestechlichkeit verdächtigt worden war, wurde freigesprochen. Das Lütticher Strafgericht sah es als erwiesen an, dass es beim Bau des Tunnels von Cointe zwischen 1987 und 1997 zu erheblichen Unregelmäßigkeiten gekommen ist. So wurden unter anderem Nieten, die bei der Konstruktion des Bauwerks verwendet wurden, zu einem stark überhöhten Preis in Rechnung gestellt. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen wurden über eine Scheinfirma abgewickelt.
Nachspiel Tunnel von Cointe
Wegen eines großangelegten Betrugs beim Bau des Autobahntunnels von Cointe hat ein Lütticher Strafgericht gestern 2 Bauunternehmer zu Gefängnisstrafen von 18 bzw.