Der Beamte habe damals den inhaftierten Mörder vor dem Hofgang nicht hinreichend untersucht, teilte das Verwaltungsgericht Trier in einem heute veröffentlichten Urteil mit. Der Häftling habe deshalb eine Pistole mitnehmen können. Er richtete die Waffe gegen den Beamten und einen von dessen Kollegen und flüchtete mit einem Mithäftling. Die Männer wurden später in den Niederlanden beziehungsweise in Montenegro gefasst. Die Gefährlichkeit und der Fluchtwille das Häftlings seien bekannt gewesen.
Ex-Beamter muss wegen Flucht zweier Verbrecher Schadenersatz zahlen
Rund sechs Jahre nach der spektakulären Flucht zweier Verbrecher aus dem Trierer Gefängnis ist ein ehemaliger Justizvollzugsbeamter zur Zahlung von Schadenersatz an das Land Rheinland-Pfalz verurteilt worden.