Auch das neue Finanzierungsgesetz unterscheidet klar zwischen Gemeinschaften und Regionen. Sogar in Brüssel, wo der gemeinsame Ausschuss der zwei Gemeinschaften in Zukunft über die Schwerpunktsetzung beim Kindergeld entscheiden wird.
Auch Eupen wird auf diesem Gebiet eigene Ziele entwickeln können, und, das ist nicht unwichtig, als Gemeinschaft wird Eupen über das bisher föderal eingesammelte Kindergeld zu einem 100 prozentigen Anteil verfügen, so wie die anderen Gemeinschaften auch - im Gegensatz zu den Regionen, diese bekommen das Geld für IHRE neuen Befugnisse nur zu 80 Prozent übertragen.
Das sei ein Weg, die Gliedstaaten an der erforderlichen europäischen Sanierungspolitik zu beteiligen, merkte einer der Experten an. Überhaupt sollen die Gemeinschaften möglichst weiterhin nach Bedarf finanziert werden, unter anderem aus dem Ertrag der MWSt, wie bereits zuvor.
Die Regionen allerdings finanzieren sich in Zukunft noch mehr als zuvor aus dem Rückfluss der Einkommenssteuer. Neu ist zudem, dass sie über Hunderstel, die sie nach Steuerklasse auf- oder abschlagen können, eine Form fiskaler Autonomie erhalten.
Einig waren sich Experten und Parlamentarier, dass Eupen bei seinem erklärten Ziel eines Belgien zu viert, es vermeiden sollte, nach dem Schlüssel der belgischen Regionen finanziert zu werden, angesichts der vielen Grenzgänger, die ihr Einkommen nicht in der DG versteuern.
Das ist nämlich das Problem der Region Brüssel, die - innerbelgisch - die gleiche Mobilitätsproblematik aufweist, und deshalb unter einer chronischen Unterfinanzierung leidet.