Die 31-jährige Tochter von Billen wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt und verwarnt, weil sie Privatgeheimnisse verletzt hat. Zusätzlich soll sie als Auflage 1500 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Der Vorsitzende Richter Ruppert sagte, es sei unstreitig, dass sie die Daten von Kollegen abfragen ließ und die Ausdrucke mit nach Hause genommen hat. Was aber dann damit geschah, sei nicht nachzuweisen. Ruppert kritisierte auch Ermittlungsfehler in dem Verfahren. Unter anderem sei Billens Tochter bei einer ersten Aussage zu dem Fall nicht richtig über ihre Rechte belehrt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen für Billen und seine Tochter gefordert, 11.700 Euro Strafe für ihn, 3600 Euro für sie. Er sei überzeugt davon, dass Billen von seiner Tochter die geheimen Daten erhalten und an einen Journalisten weitergegeben habe, sagte Oberstaatsanwalt Hubert Ströber. Ziel sei es gewesen, der damaligen SPD-Alleinregierung zu schaden. Die Angeklagten hätten sich "bewusst auf illegalem Weg Informationen" verschafft. "Ich sehe weit und breit niemanden, für den es so viele Gründe zur Übergabe der Informationen gab", sagte Ströber in Bezug auf den CDU-Politiker.
Den Vorwurf der Verteidigung, es handele sich um eine politisch motivierte Anklage gegen einen Oppositionspolitiker, wies Ströber strikt zurück. Zu keiner Zeit sei politischer Druck ausgeübt worden. "Dieser Vorwurf, der geht an unsere Berufsehre", sagte der Oberstaatsanwalt. Auch Vorwürfen, es sei zu Ermittlungsfehlern gekommen, widersprach Ströber.
Die Affäre um die Polizeidaten war im November 2009 ins Rollen gekommen, als in Zeitungsberichten Informationen über angebliche frühere Straftaten von Geschäftspartnern der Landesregierung beim Ausbau des Nürburgrings erschienen.
Verteidiger Thomas Hermes hatte einen Freispruch für Billen gefordert. In seinem Plädoyer betonte er, dass es keine Beweise gebe, dass der Landwirt aus der Eifel seine Tochter angeleitet habe, die internen Daten herauszusuchen. Ebenso unbewiesen sei es, dass die Informationen an die Presse weitergegeben wurden. Deshalb müsse der CDU-Abgeordnete freigesprochen werden. Die Tochter sollte nach dem Plädoyer ihres Anwalts Daniel Schacht höchstens eine milde Strafe erhalten.
dpa/okr