Jeder hat das Recht auf eine angemessene Wohnung. So sieht es die Verfassung vor.
Darum müssen die Gemeinden und ihre Öffentlichen Sozialhilfezentren Menschen in einer akuten Notlage ein Dach über dem Kopf bieten können.
In Losheimergraben sind in einem früheren Zollgebäude zwei Notaufnahmewohnungen von Grund auf hergerichtet worden.
Unter anderem mussten Sicherheitsauflagen und heutige Energiestandards erfüllt werden.
Nun wurden die beiden Wohnungen offiziell ihrer Bestimmung übergeben.
Am Rande der Feier sprachen wir mit Heribert Stoffels, dem Präsidenten des ÖSHZ Büllingen, der gewissen Vorurteilen entgegentreten wollte.
Bild: BRF