Der Virus-Träger habe von seiner Infizierung gewusst haben und die Ansteckung billigend in Kauf genommen haben. Eine andere Ansteckungsursache sei ausgeschlossen, so der Anwalt des Klägers. Das Gericht soll auch klären, ob es möglicherweise noch weitere Ansteckungsopfer gibt.
In Belgien sind Prozesse wegen einer wissentlichen Weitergabe des HI-Virus selten. Dennoch gibt es Präzedenzfälle. In Huy wurde dieses Jahr ein Mann aus Angola verurteilt, der seine Frau mit HIV angesteckt hatte.
belga/okr