Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann während fünf Jahren fortgesetzt Straftaten beging. So soll er seine Opfer überredet haben, ihm Handys, Laptops und Bildschirme zur Verfügung zu stellen, um sie dann weiter zu verkaufen.
Von den erzielten Einnahmen sahen die Gutgläubigen jedoch nie etwas. Insgesamt beläuft sich der Schaden auf 50.000 Euro. Der Mann hatte mit dem Geld seine Spielsucht finanziert. Neben der Haftstrafe muss er zudem seine Gläubiger entschädigen.